03. 12. 2006
Laptops und PDAs von Geschäftsleuten und Privatpersonen im Fadenkreuz der US-Behörden
Die US-Zollkontrolle darf jederzeit Notebooks und PDAs von Privat- und Geschäftsreisenden überprüfen und konfiszieren.
Wie die „Association of Corporate Travel Executives" (ATCE) berichtet, dürfen die Beamten nicht nur das Reisegepäck, sondern auch tragbare Computer und andere Datenträger kontrollieren, Informationen herunterladen oder beschlagnahmen.
In anderen Ländern braucht es, zum Lesen privater E-Mails und vertraulicher Computerdaten, konkrete Verdachtsmomente und eine richterliche Anordnung, in den USA hingegen dürfen US-Zöllner ohne Angabe von Gründen agieren. "Die Privatsphäre und die Geschäftsgeheimnisse der Reisenden sind bei der Einreise in die USA erheblich bedroht. Den Betroffenen bleibt im Moment nur die Hoffnung, dass die Daten vertraulich behandelt werden", sagt Utimaco-Sicherheitsexpertin Rieke Bönisch. Es gibt bereits Fälle, wie die ACTE berichtete, bei denen Geschäftsreisenden ihr Laptop samt Inhalt für ein Jahr einbehalten wurde. Damit Fremde keinen Zugriff auf sensible Daten haben, sollten Geschäftsreisende sie auf ihren Notebooks, PDAs und Smartphones verschlüsseln oder sie verschlüsselt per E-Mail in die USA schicken.