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26. 04. 2008

Ratgeber zum Recht auf Reisen


Ratgeber zum Recht auf Reisen

Die Deutschen sind Weltmeister – zumindest im Reisen. Experten gehen davon aus, dass sie in diesem Jahr zu rund 60 Millionen Urlaubsreisen von fünf Tagen oder mehr starten werden.
Die „schönste Zeit des Jahres“ ist für viele Touristen aber auch mit Ärger verbunden. Das beginnt schon bei der Reisevorbereitung zu Hause, wenn die bunten Kataloge mehr versprechen als die Realität vor Ort hält. Der Gesetzgeber hat jedoch den Reiseveranstaltern Grenzen gesetzt: Die beschriebene Leistung muss während der Reise auch von ihm erbracht werden. Wenn die Bilder zum Beispiel den Eindruck erwecken, das Hotel verfüge über einen Swimmingpool, der in Wahrheit aber zum angrenzenden Hotel gehört oder sich der traumhafte Sandstrand als öde Schotterpiste entpuppt, führt das zu Ansprüchen gegen den Veranstalter. Denn was im Prospekt steht, ist verbindlich. Das gilt auch, wenn ein Katalogangebot unmittelbar vor Reisebeginn als Last-minute-Reise mit Preisnachlass verkauft wird.

Der Reisepreis sollte nie ohne Aushändigung des Sicherungsscheins bezahlt werden, empfehlen die Autoren des Ratgebers „Ihr Recht auf Reisen“ der Verbraucherzentralen. Dieser Sicherungsschein dokumentiert den Abschluss einer Insolvenzversicherung, die eintritt, falls der Veranstalter vor oder während der Reise Pleite macht. Immer häufiger erfolgt die Buchung „online“ per Mausklick. Auch hier hält der Ratgeber nützliche Tipps parat.

Weil so manches schöne Reiseziel in Ländern liegt, die nicht zu den Sichersten gehören, sind Hinweise zum Thema „höhere Gewalt“ leider aktuell. Um die Gefahr schon bei der Buchung erkennen zu können, sollten im Zweifel die Warnhinweise des Auswärtigen Amtes im Internet unter der Adresse www.diplo.de/www/de/laenderinfos/reise_warnung_html abgefragt werden.

Die häufigsten Reisemängel beziehen sich erfahrungsgemäß auf das Hotel. Spitzenreiter der Mängel-Liste ist Baulärm. Um eine Reisepreisminderung geltend zu machen, sollte ein Protokoll geführt werden, wann der Lärm einsetzt und mit welchen Maschinen gearbeitet wird: Bei Betonmischern und Kreissägen lässt sich im Gegensatz zum Verkehrslärm eine Minderung geltend machen. Auch wenn das Essen zu kalt oder zu fettig, das Zimmer zu schmutzig ist – wie viel Geld zurückerstattet wird, hängt davon ab, wie gravierend die Mängel sind. Auch die Richter sind sich in ihren Urteilen zu Pauschalreisen nicht einig, ist doch jede Klage auf Reisemängel ein wenig anders begründet. Nur sollte niemand mit dem Vorsatz in den Urlaub starten, unbedingt „das Haar in der Suppe“ finden zu wollen und sich die Stimmung zu vermiesen. Doch wenn es Ärger gibt, sind die Tipps des schmalen Bandes Geld wert.

Den Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ gibt es zum Abholpreis von 4,90 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er gegen Rechnung auch ins Haus. Bestellt werden kann das Buch bei der Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf, Tel.: 0180 / 500 14 33 oder im Internet unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.

Quelle: NP Nordpress

















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