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26. 04. 2008

Von wegen Kavaliersdelikt


Von wegen Kavaliersdelikt

Illegale Software kann gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen den Kopf kosten. Zum Glück gibt es günstige und sichere Alternativen
Das Ganze dauert nur Minuten. Schnell die Installations-CD von einem Bekannten nehmen, rein ins Laufwerk, Installation laufen lassen und schon befindet sich die Software auf dem eigenen Rechner. Nach Lizenzen fragen viele nicht.
Raubkopien zu verwenden wird von vielen Nutzern in Deutschland als Kavaliersdelikt gesehen. Weltweit sind nach Erkenntnissen der Business Software Alliance (BSA) 40 Prozent aller genutzten Programme Raubkopien. Hierzulande verzeichnete der Zusammenschluss der größten Software-Hersteller (unter anderem Microsoft, Adobe, Corel, Apple, Dell, IBM, Symantec usw) 2004 einen Anteil der nicht lizensierten Programme von 29 Prozent.
„Die erwischen mich ja sowieso nicht“, wird sich mancher sagen. Für Privatnutzer könnte das gefährliche Spiel mit Raubkopien vielleicht noch ungestraft bleiben. Bei gewerblicher Verwendung kennen die Hersteller meist kein Pardon. Die Firmen kostet das dann richtig Geld. Etwa zwei Unternehmen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen: Sie mussten sich im August 2005 verpflichten, an die BSA 385.000 Euro Schadensersatz wegen Nutzung nicht lizenzierter Programme zu zahlen. Summen, die einem Mittelständler durchaus das Genick brechen können.

Schadensersatz auf Rekordhöhe
Und immer mehr werden auch erwischt. Im vergangenen Jahr stieg die Summe der von der BSA geltend gemachten Schadensersatzzahlungen gegenüber dem Vorjahr um 23 Prozent. Laut den Zahlen des Jahres 2004 löste übrigens Baden-Würtemberg Bayern als „Spitzenreiter“ im Vergleich der Bundesländer ab: 21 Prozent aller deutschen Fälle behandelte die BSA hier, verglichen mit 20 Prozent im Freistaat. Auf Rang drei folgt Nordrhein-Westfalen (14 Prozent). Der Schaden hierdurch ist – glaubt man der BSA – enorm. So habe er alleine in Deutschland 2004 insgesamt rund 1,84 Milliarden Euro ausgemacht. Einer von der BSA in Auftrag gegebenen Studie zufolge könnten hierzulande 115.000 neue Arbeitsplätze entstehen, wenn es glingen würde, den Anteil illegaler Software von derzeit 29 auf 19 Prozent zu senken.
Dabei ist beim Gebrauch von Raubkopien nicht immer Absicht im Spiel. „Wir sind uns bewusst, dass die meisten Unternehmen eher durch Nachlässigkeit als durch kriminelle Energie in die Unterlizenzierung geraten. Umso wichtiger ist es, dem Thema Software und Lizenzverwaltung einen höheren Stellenwert einzuräumen“, sagt Georg Herrnleben, Regionalmanager der BSA in Zentraleuropa.

Die Rechtslage
Rechtlich ist die Sache eindeutig. Mit dem Kauf eines Softwarepaketes erwirbt man ein – meist unbefristetes – Nutzungsrecht. Die Software selbst bleibt zu jeder Zeit im Besitz des jeweiligen Herstellers. Grundsätzlich gilt: pro Computer und installierter Softwarekopie bzw. pro Anwender eine Lizenz. Bei Netzwerk- oder Firmenlizenzen ist die Anzahl der lizenzierten Kopien im Lizenzvertrag festgeschrieben. Von jeder Software darf nach geltendem Recht eine Sicherungskopie angefertigt werden. Darüber hinaus bieten einige Softwarehersteller unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, z. B. auf einem Notebook.
Wer die Lizenzbedingungen, die der Software beiliegen, sorgfältig liest, kann unagenehme Überraschungen vermeiden. Ist etwas unklar, wendet man sich am besten an den jeweiligen Hersteller.
Das alles hat natürlich seinen Preis, dafür bekommt man als registrierter Nutzer aber auch qualitativ gute Software, kann den Support des Herstellers in Anspruch nehmen und hat Anrecht auf ein Upgrade, also die neueste Version zu einem günstigeren Preis.
Wer auf Nummer sicher gehen will, greift also am besten zu den Originalversionen. Und die sind viel günstiger zu bekommen, als man denkt. Über Journey Education (www.journey.ed.de) können Studenten, Dozenten, Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen preisgünstige Originalversionen vieler bekannter Anwendungsprogramme erstehen. Von A wie Adobe Photoshop CS 2 bis X wie Quark Xpress. Studenten, Schüler, Lehrkräfte und Dozenten können so bis zu 85 Prozent gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung der Hersteller sparen. Abgesehen vom Preis sind diese Produkte funktional identisch mit den kommerziellen Versionen. Bezugsberechtigte können eine Kopie jeder angebotenen Software zu reduzierten Preisen erwerben.

Kommerzielle Nutzung erlaubt
Journey Education ist autorisierter Händler für alle auf der Internetseite gelisteten Artikel. Nachdem die Software registriert ist, handeln die Käufer in voller Übereinstimmung mit den Urheberrechtsbestimmungen der Programme. So kann man die Anwendungen mit ruhigem Gewissen nutzen.
Das gilt auch für kommerzielle Nutzung über das Studium hinaus oder währenddessen. Somit sind die so genannten Schulversionen ein günstiger Weg für kleinere Unternehmen und Mittelständler, an sichere und lizenzierte Software zu kommen.
Bestellungen werden innerhalb von 48 Stunden nach Eingang versandt – vorausgesetzt, es liegt eine gültige Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung beziehungsweise ein Beschäftigungsnachweis vor und der Artikel ist vorrätig. Weitere Informationen bei der kostenlosen Hotline 0800-119 7119.
Mehr Informationen zum Thema Raubkopien und deren Folgen unter www.bsa.org.

Quelle: djd

















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