06. 05. 2007
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ist "erschrocken" über die hohe Zahl nicht wirklich aufgeklärter Fälle. "Es ist eine Frage der Rechtssicherheit, dass alle Fälle aufgeklärt werden." Zudem gebe es eine Verpflichtung gegenüber Opfern und Angehörigen. Die vollständige Aufklärung sei notwendig, um den in der aktuellen
Debatte zu beobachtenden Tendenzen vorzubeugen, "die Vergangenheit gesundzubeten", sagte Schönbohm dem "Tagesspiegel am Sonntag". "Das Volk muss sich insgesamt vor Augen führen, wie es gewesen ist." Schönbohm vermisst in der Debatte "ein klares Bekenntnis: Nie wieder". Eine Begnadigung des ehemaligen RAF-Mitglieds Christian Klar sieht er skeptisch. Klar habe sich nicht einsichtig gezeigt und nichts unternommen, "was zur Aufklärung der offenen und nur teilweise ermittelten Fälle beigetragen hätte", sagte Schönbohm. Er wolle aber dem Bundespräsidenten keine Ratschläge erteilen.
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) äußerte sich betont nüchtern. Die nicht oder nur teilweise aufgeklärten Taten von RAF und Bewegung 2. Juni könnten nicht anders bewertet werden als ähnlich schwere Delikte anderer Straftäter. Und wie in allen anderen Strafverfahren würden Ermittlungen wieder aufgenommen, wenn es neue Anhaltspunkte gibt, "aber auch nur dann", sagte Körting.
Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) warnte vor Hysterie. "Wir müssen aufpassen, dass wir die Diskussion über die RAF nicht hysterisch führen, weil wir dann Gefahr laufen, dass die Täter aufgewertet und die Opfer vergessen werden", sagte Nagel dem "Tagesspiegel am Sonntag". Dennoch gelte, dass Mord nicht verjährt. "Die nicht aufgeklärten Fälle bleiben aktuelle Fälle der Polizei. Sie gehören nicht in den Aktenschrank", betonte Nagel.
Nach Ansicht von Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) gibt es weiterhin ein "eindeutiges Aufklärungsinteresse". Auch mit Blick auf Opfer und Angehörige habe der Staat die Verpflichtung, "mit allen ihm verfügbaren Mitteln zu handeln". Stegner sagte zu den Vorwürfen, die Sicherheitsbehörden hätten seit langem Erkenntnisse über Tathergänge gehabt, diese aber nicht genutzt: "Das muss klargestellt werden. Wenn es ungenutzte Erkenntnisse gab, muss man dem in aller Konsequenz nachgehen." Der Verfassungsschutz hatte offenbar bereits Anfang der 80er Jahre bei Vernehmungen von Ex-RAF-Mitglied Verena Becker erfahren, im Mordfall Buback sei weder Christian Klar noch Knut Folkerts der Todesschütze gewesen, sondern Stefan Wisniewski. Diese Informationen sollen auch an die Ermittlungsbehörden gegangen sein. Offenbar wurde davon aber weder bei der Fahndung noch in RAF-Prozessen Gebrauch gemacht.
Die hohe Zahl ungeklärter Taten liegt nach Ansicht des CDU-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach nicht an Versäumnissen der Ermittlungsbehörden. "Es gab intensive Ermittlungen, aber es konnten eben keine Täter identifiziert werden", sagte Bosbach dem "Tagesspiegel am Sonntag". Sobald es neue Beweise oder Indizien gebe, müssten die Ermittlungen weiter gehen. Der Verbleib der Verfassungsschutz-Akte mit den Aussagen der Terroristin Verena Becker müsse im Übrigen "sofort" geklärt werden. Bosbach sagte weiter, es könnte einen neuen Impuls für Ermittlungen geben, wenn der auf einen Gnadenerweis des Bundespräsidenten hoffende RAF-Terrorist Christian Klar etwas aussagen würde. "Aber der schweigt ja weiter, was einer von vielen Punkten ist, warum er nicht begnadigt werden sollte."
Text&Quelle: OTS/Der Tagesspiegel